Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
| Versorgungsempfänger | 70% |
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 18.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzüglich 4€ Zuzahlung je Rechnung. |
| Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste. |
| Arzneimittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 4€ Zuzahlung je Arzneimittel. |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, bei Erwachsenen nur bei bestimmten Erkrankungen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja. |
| Zweibettzimmer | Ja, abzüglich 7,50€ Zuzahlung täglich (ohne zeitliche Begrenzung). |
| Privatärztliche Behandlung | Ja, abzüglich 25€ Zuzahlung täglich (ohne zeitliche Begrenzung). |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzüglich 4€ Zuzahlung je Rechnung. Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder danach nur bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | Zu 40% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16€ /Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre). Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200€) Unterkunft, Verpflegung. |
| Familien- & Haushaltshilfe | Bei stationärer Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zur Höhe der GKV-Leistung. |
| Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens. |
| Beihilfeantrag-Mindestbetrag | 200€, liegen die Aufwendungen aus 10 Monaten darunter, kann Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15€ übersteigen. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: • In Höhe von 31 €/Monat, • Bei Nachweis, dass das Einkommen in 12 Monaten vor Elternzeit niedriger als Bezüge von A6, wird in voller Höhe bezuschusst. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für einen Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. |
| Pauschale Beihilfe | Alternativ zur Beihilfe kann eine „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den Beiträgen der GKV oder den entsprechenden Beiträgen einer vollen Absicherung in der PKV – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es den Zuschuss auch. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft. Für Pflege gibt es weiter die bisherige Beihilfe und den entsprechenden Tarif PVB. |