Thüringen

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 18.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzüglich 4€ Zuzahlung je Rechnung.
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 4€ Zuzahlung je Arzneimittel.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, bei Erwachsenen nur bei bestimmten Erkrankungen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Ja, abzüglich 7,50€ Zuzahlung täglich (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung Ja, abzüglich 25€ Zuzahlung täglich (ohne zeitliche Begrenzung).

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzüglich 4€ Zuzahlung je Rechnung. Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder danach nur bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten Zu 40% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16€ /Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre). Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200€) Unterkunft, Verpflegung.
Familien- & Haushaltshilfe Bei stationärer Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zur Höhe der GKV-Leistung.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 200€, liegen die Aufwendungen aus 10 Monaten darunter, kann Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15€ übersteigen.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• In Höhe von 31 €/Monat,
• Bei Nachweis, dass das Einkommen in 12 Monaten vor Elternzeit niedriger als Bezüge von A6, wird in voller Höhe bezuschusst.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für einen Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.
Pauschale Beihilfe Alternativ zur Beihilfe kann eine „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den Beiträgen der GKV oder den entsprechenden Beiträgen einer vollen Absicherung in der PKV – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es den Zuschuss auch. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft. Für Pflege gibt es weiter die bisherige Beihilfe und den entsprechenden Tarif PVB.