Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
| Versorgungsempfänger | 70% |
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
Für Ehegatten/Lebenspartner, deren Einkünfte 20.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
| Heilpraktiker | Gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), jedoch maximal Gebührenrahmen der GOÄ. |
| Arzneimittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja, abzüglich 10€ Zuzahlung täglich (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr). |
| Zweibettzimmer | Nein. |
| Privatärztliche Behandlung | Nein. |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer, ansonsten sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder danach nur bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | Zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kurleistungen, inkl. 16€ (max. 21 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 5 Jahre. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. Fahrtkosten (max. 200€) und Unterkunft und Verpflegung bis 21 Tage. |
| Familien- & Haushaltshilfe | Bis zur Höhe der GKV-Sätze bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 28 Tage danach), häuslicher Krankenpflege und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt sowie bei Schwangerschaft. |
| Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens. |
| Beihilfeantrag-Mindestbetrag | 100€, ein geringerer Betrag ist möglich, wenn der Antrag sonst nicht innerhalb von einem Jahr gestellt werden kann. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter Versicherungspflichtgrenze lagen: • Bei Besoldungsgruppe bis A8 sowie Beamtenanwärtern in voller Höhe der Beiträge, solange sie Elterngeld beziehen, • In weiteren Monaten der Elternzeit sowie bei allen anderen Beamten bis zu 31€ /Monat. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann Zuschuss nur für Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. |
| Pauschale Beihilfe | Alternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den GKV-Beiträgen oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss, dieser muss jedoch versteuert werden. Beitragsrückerstattungen (BRE) mindern den Zuschuss. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft. Für Pflege gibt es weiter die bisherige Beihilfe in Kombination mit dem Tarif PVB oder in der GKV mit einem reduzierten Beitrag für die hierbei benötigte 50% Pflegeabsicherung. |