Saarland

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 16.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Keine Leistung.
Arznei Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Bis zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs.
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Nein.
Privatärztliche Behandlung Nein.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer, ansonsten sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder danach nur bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten Zu 50% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Müttergenesungskuren, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren, Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung 16€ (max. 3 Wochen). Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, inkl. Unterkunft und Verpflegung nach Zusage i.d.R. bis 3 Wochen.
Familien- & Haushaltshilfe KBei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahre oder Pflegebedürftige im Haushalt, bis zu 6€/h max. 36€/Tag.
Kostendämpfungs-pauschale 100€ – 750€ pro Jahr, je nach Besoldungsstufe.
Beihilfeantrag- Mindestbetrag 100€, erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann eine Beihilfe beantragt werden.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe der Beiträge, solange sie Elterngeld beziehen,
• In weiteren Monaten der Elternzeit sowie bei allen anderen Beamten bis zu 30,70 €/Monat.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.