Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
| Versorgungsempfänger | 70% |
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 16.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
| Heilpraktiker | Keine Leistung. |
| Arznei | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
| Fahrtkosten | Bis zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs. |
| Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja. |
| Zweibettzimmer | Nein. |
| Privatärztliche Behandlung | Nein. |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer, ansonsten sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder danach nur bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | Zu 50% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kurleistungen, Müttergenesungskuren, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren, Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung 16€ (max. 3 Wochen). Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, inkl. Unterkunft und Verpflegung nach Zusage i.d.R. bis 3 Wochen. |
| Familien- & Haushaltshilfe | KBei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahre oder Pflegebedürftige im Haushalt, bis zu 6€/h max. 36€/Tag. |
| Kostendämpfungs-pauschale | 100€ – 750€ pro Jahr, je nach Besoldungsstufe. |
| Beihilfeantrag- Mindestbetrag | 100€, erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann eine Beihilfe beantragt werden. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: • Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe der Beiträge, solange sie Elterngeld beziehen, • In weiteren Monaten der Elternzeit sowie bei allen anderen Beamten bis zu 30,70 €/Monat. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. |