Bayern

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter in Elternzeit 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

**Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 21.832€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzüglich 6€ Zuzahlung je Rechnung.
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß bayrischer Beihilfeverordnungs-Liste.
Arzneimittel Apothekenpflichtige Arzneimittel abzüglich 3€ Zuzahlung je Mittel.
Hilfsmittel Erstattung nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, keine Zuzahlung.
Fahrtkosten Bis zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs.
Sehhilfen, LASIK Gläser sowie Kontaktlinsen für Kinder und Erwachsene bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Brillengestelle sind nicht beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Ja, Zuzahlung von 7,50 €/Tag für max. 30 Tage.
Privatärztliche Behandlung Ja, Zuzahlung von 25 €/Tag (ohne zeitliche Begrenzung).

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ); 6€ Zuzahlung je Rechnung.

Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.

Kieferorthopädie (KfO) Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten Zu 60% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurbehandlungen, Vater- bzw. Mutter-Kind-Kuren sowie Müttergenesungskuren inkl. Zuschuss für Unterkunft von 26€ für max. 21 Tage alle 3 Jahre. Stationäre Rehabilitation nach Zusage inkl. Unterkunft und Fahrtkosten bis 200€.
Familien- & Haushaltshilfe Bei Schwangerschaft sowie bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) oder Tod der haushaltsführenden Person mit Kindern unter 12 Jahren.
Belastungsgrenze für Eigenanteile Bei Arzt & Medikamenten 2% des Einkommens, bei Dauerbehandlung 1% des Einkommens.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 200€, erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht, kann Beihilfe gewährt werden, wenn diese Aufwendungen 15€ übersteigen.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag einen PKV-Zuschuss, wenn die Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe der Beiträge, bis A11 bis zu 80€/Monat, ansonsten 30€/Monat.
• Bei Beamtenanwärter ist dabei entscheidend, in welche Besoldungsgruppe sie später eingestuft werden würden.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für den Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.