Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigter in Elternzeit | 70% |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
| Versorgungsempfänger | 70% |
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
**Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 21.832€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzüglich 6€ Zuzahlung je Rechnung. |
| Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß bayrischer Beihilfeverordnungs-Liste. |
| Arzneimittel | Apothekenpflichtige Arzneimittel abzüglich 3€ Zuzahlung je Mittel. |
| Hilfsmittel | Erstattung nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, keine Zuzahlung. |
| Fahrtkosten | Bis zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs. |
| Sehhilfen, LASIK | Gläser sowie Kontaktlinsen für Kinder und Erwachsene bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Brillengestelle sind nicht beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja. |
| Zweibettzimmer | Ja, Zuzahlung von 7,50 €/Tag für max. 30 Tage. |
| Privatärztliche Behandlung | Ja, Zuzahlung von 25 €/Tag (ohne zeitliche Begrenzung). |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ); 6€ Zuzahlung je Rechnung.
Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | Zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kurbehandlungen, Vater- bzw. Mutter-Kind-Kuren sowie Müttergenesungskuren inkl. Zuschuss für Unterkunft von 26€ für max. 21 Tage alle 3 Jahre. Stationäre Rehabilitation nach Zusage inkl. Unterkunft und Fahrtkosten bis 200€. |
| Familien- & Haushaltshilfe | Bei Schwangerschaft sowie bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) oder Tod der haushaltsführenden Person mit Kindern unter 12 Jahren. |
| Belastungsgrenze für Eigenanteile | Bei Arzt & Medikamenten 2% des Einkommens, bei Dauerbehandlung 1% des Einkommens. |
| Beihilfeantrag-Mindestbetrag | 200€, erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht, kann Beihilfe gewährt werden, wenn diese Aufwendungen 15€ übersteigen. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag einen PKV-Zuschuss, wenn die Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: • Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe der Beiträge, bis A11 bis zu 80€/Monat, ansonsten 30€/Monat. • Bei Beamtenanwärter ist dabei entscheidend, in welche Besoldungsgruppe sie später eingestuft werden würden. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für den Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. |