Schleswig-Holstein

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähiges Kind/Waise 80%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bei mind. 2 Kindern 90%
Berücksichtigungsfähige Kinder bei mind. 3 Kindern 90%

*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto) bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Berücksichtigungsfähige Ehepartner von Beamten mit mindestens 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) erhalten 90% für allgemeine Leistungen, für pflegebedingte Aufwendungen unverändert 70%. Haben beide Ehepartner als Beamte einen eigenen Beihilfeanspruch, kommt es zu keiner Erhöhung auf 90%. Erhält nur noch ein Kind einen Kindergeldanspruch fällt der Bemessungssatz des Ehepartners auf 70% zurück. Kinder von Beamten mit mindestens 3 Kindern mit Kindergeldanspruch erhalten 90% für allgemeine Leistungen, für pflegebedingte Aufwendungen unverändert 80%. Erhalten nur noch 2 Kinder einen Kindergeldanspruch, fällt der Bemessungssatz dieser Kinder auf 80% zurück.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Keine Leistung für Heilpraktiker (seit 2025).
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Keine Zuzahlung.
Hilfsmittel Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, keine Zuzahlung.
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Keine Zuzahlung.
Sehhilfen, LASIK Brillengestelle bis 60€ nur bis Alter 18, Gläser sowie Kontaktlinsen sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Nein.
Privatärztliche Behandlung Nein.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bei medizinischer Notwendigkeit ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder danach nur bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten Zu 60% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Müttergenesungskuren, Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren, Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung 16€ (max. 3 Wochen). Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, inkl. Unterkunft und Verpflegung nach Zusage i.d.R. bis 3 Wochen.
Familien- & Haushaltshilfe Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt wohnen, bis zu 9€/h, max. 72€ je Tag.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 1% des Einkommens.
Kostendämpfungs-pauschale 160€ in Besoldungsstufe A10-A11; 250€ in A12-A15, B1+2, C1+2, W1+2, R1; 400€ in A16, B2+3,C3, W3, R2+3; 550€ in B4-B7, C4, R4-7; 710€ in höheren Stufen.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 100€, erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht, wird abweichend Beihilfe gewährt, wenn diese Aufwendungen 15€ übersteigen.
Pauschale Beihilfe Alternativ zur Beihilfe wird eine „Pauschale Beihilfe“ auf Antrag als 50%-Zuschuss nur zur GKV gezahlt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Ein Wechsel in die PKV ist nicht möglich oder von finanziellem Nachteil, Beamte auf Zeit bzw. Beamte auf Widerruf, Beamte die am 30.11.2023 freiwillig GKV versichert waren, Beamte, die zum Land Schleswig-Holstein versetzt wurden und bereits bei ihrem vorherigen Dienstherrn eine pauschale Beihilfe zur GKV erhalten haben. Die Wahl ist unwiderruflich. Bei einem Wechsel aus der GKV in die PKV wird der Zuschuss höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt. Ein Zuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt.