Hessen

Beihilfebemessungssätze

Ambulant + Zahn Stationär
Beihilfeberechtigter 50% 65%
+ 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 55% 70%
+ 2 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 60% 75%
+ 3 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 65% 80%
+ 4 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 70% 85%
Versorgungsempfänger Bisheriger %-Satz + 10%
Beamtenanwärter/in inkl.
berücksichtigungsfähige Angehörige
70% 85%

Für Ehepartner deren Einkünfte 24.192€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss gewährt, wird der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 50% gemindert.
Auch Kinder, die in der GKV über den Ehepartner familienversichert sind, gelten als berücksichtigungsfähig und erhöhen den Bemessungssatz um 5%. Sind Kinder nach dem 25. Lebensjahr noch in Schul- oder Berufsausbildung, sind sie für bis zu einem Jahr weiter berücksichtigungsfähig, wenn diese wegen einem freiwilligen Wehrdienst, einem Freiwilligendienst oder durch Tätigkeit als Entwicklungshelfer unterbrochen oder verzögert wurde.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), jedoch maximal bis zu den Regelhöchstsätzen.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 4,50€ Zuzahlung je Mittel ab 18 Jahre.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10€ Zuzahlung.
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen für Kinder und Erwachsene bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 50% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kuren sowie Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. 16€ (max. 23 Tage) für Unterkunft /Verpflegung alle 5 Jahre. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 300€) und Unterkunft und Verpflegung, ab 30 Tagen nach Zusage.
Familien- & Haushaltshilfe Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach), wenn Pflegebedürftige oder Kinder bis 15 Jahren im Haushalt wohnen, bis 10€/Stunde, max. 10 Stunden/Tag.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 200€; erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diesen Betrag nicht, überschreiten sie aber insgesamt 15€, kann Beihilfe gewährt werden.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe, sonst bis zu 31€/Monat.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.
Rechtsreferendare Rechtsreferendare haben seit November 2019 in Hessen den Status als Beamtenanwärter und damit Anspruch auf Beihilfe.