Beihilfebemessungssätze
| Ambulant + Zahn | Stationär | |
| Beihilfeberechtigter | 50% | 65% |
| + 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 55% | 70% |
| + 2 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 60% | 75% |
| + 3 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 65% | 80% |
| + 4 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 70% | 85% |
| Versorgungsempfänger | Bisheriger %-Satz + 10% | |
| Beamtenanwärter/in inkl. berücksichtigungsfähige Angehörige |
70% | 85% |
Für Ehepartner deren Einkünfte 24.192€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss gewährt, wird der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 50% gemindert.
Auch Kinder, die in der GKV über den Ehepartner familienversichert sind, gelten als berücksichtigungsfähig und erhöhen den Bemessungssatz um 5%. Sind Kinder nach dem 25. Lebensjahr noch in Schul- oder Berufsausbildung, sind sie für bis zu einem Jahr weiter berücksichtigungsfähig, wenn diese wegen einem freiwilligen Wehrdienst, einem Freiwilligendienst oder durch Tätigkeit als Entwicklungshelfer unterbrochen oder verzögert wurde.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
| Heilpraktiker | Gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), jedoch maximal bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Arzneimittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 4,50€ Zuzahlung je Mittel ab 18 Jahre. |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10€ Zuzahlung. |
| Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen für Kinder und Erwachsene bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja. |
| Zweibettzimmer | Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). |
| Privatärztliche Behandlung | Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | zu 50% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kuren sowie Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. 16€ (max. 23 Tage) für Unterkunft /Verpflegung alle 5 Jahre. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 300€) und Unterkunft und Verpflegung, ab 30 Tagen nach Zusage. |
| Familien- & Haushaltshilfe | Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach), wenn Pflegebedürftige oder Kinder bis 15 Jahren im Haushalt wohnen, bis 10€/Stunde, max. 10 Stunden/Tag. |
| Beihilfeantrag-Mindestbetrag | 200€; erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diesen Betrag nicht, überschreiten sie aber insgesamt 15€, kann Beihilfe gewährt werden. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: • Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe, sonst bis zu 31€/Monat. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. |
| Rechtsreferendare | Rechtsreferendare haben seit November 2019 in Hessen den Status als Beamtenanwärter und damit Anspruch auf Beihilfe. |