Hessen

Beihilfebemessungssätze

Ambulant + Zahn Stationär
Beihilfeberechtigter 50% 65%
+ 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 55% 70%
+ 2 berücksichtigungsfähiger Angehörige 60% 75%
+ 3 berücksichtigungsfähiger Angehörige 65% 80%
+ 4 berücksichtigungsfähiger Angehörige 70% 85%
Versorgungsempfänger Bisheriger %-Satz + 10%
Beamtenanwärter/in inkl.
berücksichtigungsfähige Angehörige
70% 85%

Für Ehepartner deren Einkünfte 24.696€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss gewährt, wird der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 50% gemindert. Wird ein anderer Zuschuss zum PKV- Beitrag (z.B. vom Rentenversicherungsträger) gezahlt, der mindestens 41€ monatlich beträgt, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung für die betroffene Person um 20%.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), jedoch maximal bis zu den Regelhöchstsätzen.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel; nicht verschreibungspflichtige Medikamente i.d.R. nur für Kinder. Ab 18 Jahre 4,50€ Zuzahlung je Mittel.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Niedrigste Klasse abzüglich 10€ Zuzahlung.
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) und Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung.
Zuzahlungen Beihilfegewährung für Wahlleistungen nur gegen Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. Zuzüglich 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung).

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 50% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kuren sowie Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. 16€ (max. 23 Tage) für Unterkunft /Verpflegung alle 5 Jahre. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 300€) und Unterkunft und Verpflegung, ab 30 Tagen nach Zusage.
Familien- & Haushaltshilfe Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach), wenn Pflegebedürftige oder Kinder bis 15 Jahren im Haushalt wohnen, bis 10€/Stunde, max. 10 Stunden/Tag.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 250€; erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diesen Betrag nicht, überschreiten sie aber insgesamt 25€, kann Beihilfe gewährt werden.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe, sonst bis zu 31€/Monat.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.
Rechtsreferendare Rechtsreferendare haben seit November 2019 in Hessen den Status als Beamtenanwärter und damit Anspruch auf Beihilfe.