Beihilfebemessungssätze
| Ambulant + Zahn | Stationär | |
| Beihilfeberechtigter | 50% | 65% |
| + 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 55% | 70% |
| + 2 berücksichtigungsfähiger Angehörige | 60% | 75% |
| + 3 berücksichtigungsfähiger Angehörige | 65% | 80% |
| + 4 berücksichtigungsfähiger Angehörige | 70% | 85% |
| Versorgungsempfänger | Bisheriger %-Satz + 10% | |
| Beamtenanwärter/in inkl. berücksichtigungsfähige Angehörige |
70% | 85% |
Für Ehepartner deren Einkünfte 24.696€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss gewährt, wird der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 50% gemindert. Wird ein anderer Zuschuss zum PKV- Beitrag (z.B. vom Rentenversicherungsträger) gezahlt, der mindestens 41€ monatlich beträgt, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung für die betroffene Person um 20%.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
| Heilpraktiker | Gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), jedoch maximal bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Arzneimittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel; nicht verschreibungspflichtige Medikamente i.d.R. nur für Kinder. Ab 18 Jahre 4,50€ Zuzahlung je Mittel. |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Fahrtkosten | Niedrigste Klasse abzüglich 10€ Zuzahlung. |
| Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) und Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja. |
| Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). |
| Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. |
| Zuzahlungen | Beihilfegewährung für Wahlleistungen nur gegen Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. Zuzüglich 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | zu 50% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kuren sowie Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. 16€ (max. 23 Tage) für Unterkunft /Verpflegung alle 5 Jahre. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 300€) und Unterkunft und Verpflegung, ab 30 Tagen nach Zusage. |
| Familien- & Haushaltshilfe | Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach), wenn Pflegebedürftige oder Kinder bis 15 Jahren im Haushalt wohnen, bis 10€/Stunde, max. 10 Stunden/Tag. |
| Beihilfeantrag-Mindestbetrag | 250€; erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diesen Betrag nicht, überschreiten sie aber insgesamt 25€, kann Beihilfe gewährt werden. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: • Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe, sonst bis zu 31€/Monat. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. |
| Rechtsreferendare | Rechtsreferendare haben seit November 2019 in Hessen den Status als Beamtenanwärter und damit Anspruch auf Beihilfe. |