Brandenburg

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Beamte in Elternzeit 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

*Für Ehepartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja, mit 10€ Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag.
Zweibettzimmer Nein.
Privatärztliche Behandlung Nein.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
Material- und Laborkosten Zu 60% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16€ /Tag (für max. 21 Tage alle 4 Jahre). Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200€) Unterkunft, Verpflegung.
Familien- & Haushaltshilfe 28 Tage bei schwerer Krankheit bzw. akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben oder pflegebedürftig sind auch bei außerhäuslicher Unterbringung, inkl. 28 Tage danach, sowie bei Tod; bis zu 11€/h.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 200€, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung
anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag einen PKV-Zuschuss, wenn die Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bei Besoldungsgruppe bis A8 sowie Beamtenanwärtern in voller Höhe der Beiträge, solange sie Elterngeld beziehen,
• In weiteren Monaten der Elternzeit sowie bei allen anderen Beamten bis zu 31€/ Monat.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.
Pauschale Beihilfe Alternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den Beiträgen der GKV oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft. Für Pflege gibt es weiter die bisherige Beihilfe und den entsprechenden Tarif PVB.