Baden-Württemberg

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne  oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto) bezogen auf das letzte oder vorletzte Kalenderjahr überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Erstattung gemäß GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), jedoch max. bis zu den Erstattungssätzen in der GOÄ.
Arzneimittel Apothekenpflichtige Arzneimittel, keine Zuzahlung.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Fallgruppen-Auflistung aller beihilfefähigen Fahrten. Selbstbehalt 9€ pro Fahrt (20€ SB bei Taxifahrten) und max. 120€ als Höchstbetrag.
Sehhilfen, LASIK Brillengestelle bis 20,50€, Gläser sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Ja, wenn 22 €/Monat von der Besoldung einbehalten werden, sonst kein Anspruch.
Privatärztliche Behandlung Ja, wenn 22 €/Monat von der Besoldung einbehalten werden, sonst kein Anspruch.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig (auch bei Anwärtern). Medizinisch notwendige Implantate sind beihilfefähig mit 25%-Selbstbehalt für zahnärztl. Leistungen des Abschnitts K der GOZ. Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Zahnimplantat nicht möglich ist, weil eine in der Beihilfeverordnung definierte Ausnahmeindikation vorliegt (z.B. bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten aufgrund einer Tumoroperation). Bei minderjährigen Personen entfällt der Selbstbehalt.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
Material- und Laborkosten Beihilfefähig mit 30% Selbstbehalt. Bei minderjährigen Personen entfällt der Selbstbehalt.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kuren inkl. Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. 240€ Fahrtkosten und 26€ (max. 30 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 4 Jahre. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 240€) und Unterkunft und Verpflegung nach Zusage.
Familien- & Haushalzshilfen Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 14 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahren im Haushalt, bis zu 13€/h für nebenberufliche Kraft, 26€/h für hauptberufliche Kraft (=0,4% bzw. 0,8% der Bezugsgröße). Max. 12 h/Tag, darüber hinaus nur nach Genehmigung. Bei schwerer Krankheit und Problemschwangerschaft erst nach 4 Wochen Karenzzeit.
Säuglings-/Kleinkinder-Ausstattung 250€ Pauschale Beihilfe.
Kostendämpfungs-pauschale 85€ bis 480€ pro Jahr, je nach Besoldungsgruppe (ausgenommen davon sind die Besoldungsgruppen A1-A7 sowie Waisen).
Pauschale Beihilfe Alternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den GKV-Beiträgen oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss, dieser muss jedoch versteuert werden. Beitragsrückerstattungen (BRE) mindern den Zuschuss. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur PKV, wenn die Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: Bei Besoldungsgruppe A5-A8 sowie Beamtenanwärtern bis zu 120€/Monat, sonst bis zu 42€/Monat. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann Zuschuss nur für Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.