Mecklenburg-Vorpommern

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Beamte in Elternzeit 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 21.8320€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel, abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr).
Zweibettzimmer Nein.
Privatärztliche Behandlung Nein.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer, ansonsten sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
Material- und Laborkosten Zu 60% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 €/Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre), stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehamaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200€) Unterkunft, Verpflegung.
Familien- und Haushaltshilfe Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zu 72€/Tag (2,5% der monatlichen Bezugsgröße).
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 200€, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bis zu 31€/Monat,
• Bei Besoldungsgruppe bis A8 in voller Höhe, soweit die versicherten Leistungen prozentual die Beihilfe ergänzen.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.