Sachsen

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 70%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 90%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 90%
Versorgungsempfänger oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kinder 70%
Versorgungsempfänger mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 90%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 90%

**Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.180€ (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre überstiegen haben, wird keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste.
Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel abzüglich 4-5€ Zuzahlung (nicht bei Kindern) je Mittel.
Hilfsmittel Erstattung nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstbeträgen. Zuzahlung von 10% (mind. 5€, max. 10€)
Fahrtkosten Zuzahlung 10€ pro Fahrt
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen Beihilfefähig; ab 18 Jahren begrenzt auf 100€ je Auge.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Bruttoeinkommens, bei Dauerbehandlung 1%.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr).
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, abzüglich 14,50€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja.
Kürzungen Abzüglich 10€ pro Tag für die Regelleistung für maximal 28 Tage je Kalenderjahr und 14,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer ohne zeitliche Begrenzung.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 60% (oder zu 65% bei Einzelaufstellung) beihilfefähig.

Besonderheiten

Kuren Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16€ /Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre), stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehamaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200€), Unterkunft und Verpflegung.
Familien- und Haushaltshilfe Bei außerhäuslicher Unterbringung bei ambulanter/Leistung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zu 72 €/Tag, 9 €/h.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens.
Geburtspauschale 150€ Beihilfe für jedes lebendgeborene Kind und jedes adoptierte Kind bis 2 Jahre.
Zuschuss für Ehepartner & Kinder Beamte und Versorgungsempfänger erhalten für ihre berücksichtigungsfähigen Ehepartner und Kinder auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von deren
Krankenversicherungsbeiträgen (ohne Beihilfeergänzungstarife), jedoch max. 104€ für Ehepartner und max. 21,45€ für Kinder (§80b SaechsBG).
Pauschale Beihilfe Anstelle der normalen Beihilfe (inkl. des PKV-Zuschusses für Angehörige) kann auch eine pauschale Beihilfe gewählt werden. Die Wahl von der pauschalen Beihilfe gilt dauerhaft.
Pflegeversicherung Im Bereich Pflegeversicherung gilt abweichend eine Beihilfe von 50% bei Beamten, bei Beamten ab 2 Kindern sowie bei Versorgungsempfängern und berücksichtigungsfähigen Ehepartnern von 70% sowie bei Kindern von 80%. Bei Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Bemessungssatz 50% (bei Wahl der pauschalen Beihilfe + GKV relevant).