Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigter mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 70% |
| Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 90% |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 90% |
| Versorgungsempfänger oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kinder | 70% |
| Versorgungsempfänger mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 90% |
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 90% |
**Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.180€ (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre überstiegen haben, wird keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
| Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste. |
| Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel abzüglich 4-5€ Zuzahlung (nicht bei Kindern) je Mittel. |
| Hilfsmittel | Erstattung nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstbeträgen. Zuzahlung von 10% (mind. 5€, max. 10€) |
| Fahrtkosten | Zuzahlung 10€ pro Fahrt |
| Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen | Beihilfefähig; ab 18 Jahren begrenzt auf 100€ je Auge. |
| Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Bruttoeinkommens, bei Dauerbehandlung 1%. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr). |
| Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, abzüglich 14,50€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung). |
| Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja. |
| Kürzungen | Abzüglich 10€ pro Tag für die Regelleistung für maximal 28 Tage je Kalenderjahr und 14,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer ohne zeitliche Begrenzung. |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | zu 60% (oder zu 65% bei Einzelaufstellung) beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kuren | Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16€ /Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre), stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehamaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200€), Unterkunft und Verpflegung. |
| Familien- und Haushaltshilfe | Bei außerhäuslicher Unterbringung bei ambulanter/Leistung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zu 72 €/Tag, 9 €/h. |
| Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens. |
| Geburtspauschale | 150€ Beihilfe für jedes lebendgeborene Kind und jedes adoptierte Kind bis 2 Jahre. |
| Zuschuss für Ehepartner & Kinder | Beamte und Versorgungsempfänger erhalten für ihre berücksichtigungsfähigen Ehepartner und Kinder auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von deren Krankenversicherungsbeiträgen (ohne Beihilfeergänzungstarife), jedoch max. 104€ für Ehepartner und max. 21,45€ für Kinder (§80b SaechsBG). |
| Pauschale Beihilfe | Anstelle der normalen Beihilfe (inkl. des PKV-Zuschusses für Angehörige) kann auch eine pauschale Beihilfe gewählt werden. Die Wahl von der pauschalen Beihilfe gilt dauerhaft. |
| Pflegeversicherung | Im Bereich Pflegeversicherung gilt abweichend eine Beihilfe von 50% bei Beamten, bei Beamten ab 2 Kindern sowie bei Versorgungsempfängern und berücksichtigungsfähigen Ehepartnern von 70% sowie bei Kindern von 80%. Bei Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Bemessungssatz 50% (bei Wahl der pauschalen Beihilfe + GKV relevant). |