Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
| Beamte in Elternzeit | 70% |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
| Versorgungsempfänger | 70% |
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
| Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste. |
| Arzneimittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
| Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) bis zu bestimmten Höchstgrenzen, Kontaktlinsen unter bestimmten Voraussetzungen. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja, abzüglich 10€/Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr. Kein Abzug für unter 18-Jährige. |
| Zweibettzimmer | Nein. |
| Privatärztliche Behandlung | Nein. |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer, ansonsten sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder danach nur bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | Zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16€/Tag (für max. 21 Tage alle 4 Jahre). Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 €) Unterkunft, Verpflegung. |
| Familien- & Haushaltshilfe | 28 Tage bei schwerer Krankheit bzw. akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben oder pflegebedürftig sind auch bei außerhäuslicher Unterbringung, inkl. 28 Tage danach, sowie bei Tod; bis zu 11€/h. |
| Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens. |
| Beihilfeantrag-Mindestbetrag | 200€, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag einen PKV-Zuschuss, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: • Bei Besoldungsgruppe bis A8 sowie Beamtenanwärtern in voller Höhe der Beiträge, solange sie Elterngeld beziehen • In weiteren Monaten der Elternzeit sowie bei allen anderen Beamten bis zu 31€/Monat. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für einen Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. |
| Pauschale Beihilfe | Alternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den Beiträgen der GKV oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft. Für Pflege gibt es weiter die bisherige Beihilfe und den entsprechenden Tarif PVB. |