Nordrhein-Westfalen

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 23.001€ (brutto), bezogen auf das letzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
Sehhilfen, LASIK Brillengestelle bis 70€, Gläser sowie Kontaktlinsen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Ja, abzüglich 15€ täglich (für max. 20 Tage pro Kalenderjahr).
Privatärztliche Behandlung Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 20 Tage pro Kalenderjahr).

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (auch bei Anwärtern). Implantologische Leistungen bei größeren Kieferdefekten nach vorheriger Zusage, sonst max. 10 Implantate zu 1000€ pauschal je Implantat.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten Zu 70% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 30€ /Tag (max. 23 Tage alle 4 Jahre). Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Kuren nach Zusage i.d.R. bis 23 Tage, inkl. Unterkunft, Verpflegung; Fahrtkosten (bis 50€ in NRW, 100€ außerhalb).
Familien- & Haushaltshilfe Bei stationärer Unterbringung (inkl. 28 Tage danach), ambulanter Reha und Tod, wenn ein Kind bis 14 Jahren im Haushalt lebt, bis zu 88€/Tag bzw. 11€/Stunde.
Belastungsgrenze für Eigenanteile Keine.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 200€, erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird Beihilfe gewährt, wenn diese Aufwendungen 15€ übersteigen.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn die Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bei Besoldungsgruppe A8 sowie Beamtenanwärtern in voller Höhe der Beiträge, solange sie Elterngeld beziehen,
• In weiteren Monaten der Elternzeit sowie bei allen anderen Beamten bis zu 31€/Monat.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. Die Besoldungsgruppen A 5 und A 6 erhalten einen monatlichen Zuschuss von 12,50€ zu den Krankenversicherungsbeiträgen.