Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
| Versorgungsempfänger | 70% |
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 23.001€ (brutto), bezogen auf das letzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
| Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste. |
| Arzneimittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
| Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
| Sehhilfen, LASIK | Brillengestelle bis 70€, Gläser sowie Kontaktlinsen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja. |
| Zweibettzimmer | Ja, abzüglich 15€ täglich (für max. 20 Tage pro Kalenderjahr). |
| Privatärztliche Behandlung | Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 20 Tage pro Kalenderjahr). |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (auch bei Anwärtern). Implantologische Leistungen bei größeren Kieferdefekten nach vorheriger Zusage, sonst max. 10 Implantate zu 1000€ pauschal je Implantat. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
| Material- und Laborkosten | Zu 70% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 30€ /Tag (max. 23 Tage alle 4 Jahre). Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Kuren nach Zusage i.d.R. bis 23 Tage, inkl. Unterkunft, Verpflegung; Fahrtkosten (bis 50€ in NRW, 100€ außerhalb). |
| Familien- & Haushaltshilfe | Bei stationärer Unterbringung (inkl. 28 Tage danach), ambulanter Reha und Tod, wenn ein Kind bis 14 Jahren im Haushalt lebt, bis zu 88€/Tag bzw. 11€/Stunde. |
| Belastungsgrenze für Eigenanteile | Keine. |
| Beihilfeantrag-Mindestbetrag | 200€, erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird Beihilfe gewährt, wenn diese Aufwendungen 15€ übersteigen. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn die Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: • Bei Besoldungsgruppe A8 sowie Beamtenanwärtern in voller Höhe der Beiträge, solange sie Elterngeld beziehen, • In weiteren Monaten der Elternzeit sowie bei allen anderen Beamten bis zu 31€/Monat. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. Die Besoldungsgruppen A 5 und A 6 erhalten einen monatlichen Zuschuss von 12,50€ zu den Krankenversicherungsbeiträgen. |