Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
| Versorgungsempfänger | 70% |
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
Für Ehepartner deren Einkünfte 17.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
| Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste. |
| Arzneimittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel. |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
| Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
| Sehhilfen, LASIK | Gläser und Gestelle sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle. |
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja. |
| Zweibettzimmer | Ja, bei Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. Zusätzlich 12€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). |
| Privatärztliche Behandlung | Ja, bei Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. |
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im ö.D. oder bei Unfall. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus. |
| Material- und Laborkosten | Zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
| Kur- & Rehaleistungen | Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung 16€ (max. 23 Tage). Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren inkl. Fahrtkosten und Unterkunft und Verpflegung nach Zusage i.d.R. bis 30 Tage. |
| Familien- & Haushaltshilfe | Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahren im Haushalt, bis zur Höhe des Mindestlohns, max. 8 Stunden pro Tag. |
| Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens. |
| Kostendämpfungs-pauschale | 100 – 750€ Selbstbehalt pro Jahr, je nach Besoldungsstufe. |
| Beihilfeantrag-Mindestbetrag | Keine. |
| Beamte in Elternzeit | Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen: • Bei Besoldungsgruppe bis A8 sowie Beamtenanwärtern in voller Höhe der Beiträge, sonst bis zu 31€/Monat. • Beamtenanwärter, deren Beamtenstatus aufgrund der Elternzeit endet, erhalten 42,18€ für die Dauer der Elternzeit Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden. |