Rheinland-Pfalz

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

Für Ehepartner deren Einkünfte 17.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
Sehhilfen, LASIK Gläser und Gestelle sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Ja, bei Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. Zusätzlich 12€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung Ja, bei Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im ö.D. oder bei Unfall. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
Material- und Laborkosten Zu 60% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung 16€ (max. 23 Tage). Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren inkl. Fahrtkosten und Unterkunft und Verpflegung nach Zusage i.d.R. bis 30 Tage.
Familien- & Haushaltshilfe Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahren im Haushalt, bis zur Höhe des Mindestlohns, max. 8 Stunden pro Tag.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Einkommens, bei Dauererkrankung 1% des Einkommens.
Kostendämpfungs-pauschale 100 – 750€ Selbstbehalt pro Jahr, je nach Besoldungsstufe.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag Keine.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bei Besoldungsgruppe bis A8 sowie Beamtenanwärtern in voller Höhe der Beiträge, sonst bis zu 31€/Monat.
• Beamtenanwärter, deren Beamtenstatus aufgrund der Elternzeit endet, erhalten 42,18€ für die Dauer der Elternzeit
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.