Hamburg

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto), bezogen auf das letzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Keine Leistung.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Bei Erwachsenen nur bei Sehschwäche Stufe 1. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Zweibettzimmer Nein.
Privatärztliche Behandlung Nein.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl. Dienst). Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer, ansonsten sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder danach nur bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten Zu 60% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Müttergenesungskuren sowie Vater- bzw. Mutter-Kind-Kuren, i. d. R. erst jeweils nach 4 Jahren, Zuschuss für Unterkunft von 16€ /Tag (max. 23 Tage). Stationäre Rehabilitation, ab 30 Tage nach Zusage inkl. Fahrtkosten (bis 300€), Unterkunft und Verpflegung.
Familien- & Haushaltshilfe Bei stationärer Unterbringung sowie bei schwerer Krankheit (auch nach einem Krankenhaus-Aufenthalt) bis zu 4 Wochen danach, sofern Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben bis zu 26 Wochen; die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der GKV-Leistung.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Einkommens, max. 312€ jährlich.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 200€, erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diesen Betrag nicht, überschreiten sie aber 15€, kann Beihilfe gewährt werden.
Beamte in Elternzeit Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag Zuschuss zur PKV, wenn Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
• Bei Besoldungsgruppe A5 bis A8 sowie Beamtenanwärtern bis zu 120€/Monat, sonst bis zu 42€/Monat.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für ein Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.
Pauschale Beihilfe GAlternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden. Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den Beiträgen der GKV oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss, dieser muss jedoch versteuert werden. Beitragsrückerstattungen mindern den Zuschuss. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft. Für Pflege gibt es weiter die bisherige Beihilfe und den entsprechenden Tarif PVB.