Bund

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 22.648€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste.
Arzneimittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Zuzahlung von 10% (mind. 5€, max. 10€).
Sehhilfen, LASIK GGläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen nach Zustimmung der Festsetzungsstelle.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr).
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, abzüglich 14,50€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnersatz beihilfefähig (als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentl, Dienst). Bei indikationsgestützter Implantatversorgung, beispielsweise bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, sind die Aufwendungen vollumfänglich beihilfefähig. Das zahnärztliche Honorar für implantatsbezogene Gebührenpositionen der GOZ wird begrenzt: Die Gebührennummern 9000 bis 9170 GOZ sind zu 50 Prozent beihilfefähig, andere Gebührennummern des zahnärztl. Honorars sind daneben im Rahmen der GOZ zu 100 Prozent beihilfefähig.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
Material- und Laborkosten zu 80% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kur- & Rehaleistungen Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16€/Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre).
Stationäre Rehabilitation, Vater-/Mutter-Kind-Rehamaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (max. 200€), Unterkunft und Verpflegung.
Familien- & Haushaltshilfe Bis 28 Tage bei schwerer Krankheit bzw. akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn
Kinder bis 12 Jahre im Haushalt leben oder pflegebedürftig sind auch bei außerhäuslicher Unterbringung, inklusive 28 Tage danach, sowie bei Tod; bis max. 11€/Stunde.
Beihilfeantrag-Mindestbetrag 200€, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Bruttoeinkommens, bei Dauererkrankung 1%.
Kostendämpfungs-pauschale Keine.
Elternzeit Beamte in Elternzeit (mit 70% Beihilfe) erhalten auf Antrag einen PKV-Zuschuss, wenn die Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen:
– Bei Besoldungsgruppe bis A8 & Beamtenanwärtern in voller Höhe der Beiträge, solange sie Elterngeld beziehen,
– In den weiteren Elternzeit-Monaten sowie bei allen anderen Beamten bis zu 31 €/Monat.
Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, kann der Zuschuss nur für Elternteil mit Familienzuschlag beantragt werden.