Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
Versorgungsempfänger | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
Für Ehepartner deren Einkünfte 9.744€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag gezahlt, der mindestens 41 € monatlich beträgt, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung um 20% (bei Zuschuss-Verzicht: keine Reduktion der Beihilfe).
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste. |
Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel. |
Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). |
Kuren | Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für maximal 23 Tage. Nur für aktive Bedienstete. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, bei Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. 12€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja, bei o.g. Zuzahlung ebenfalls erstattungsfähig. |
Kürzungen | Beihilfegewährung zu Aufwendungen für Wahlleistungen nur gegen Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. Zuzüglich 12€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im ö.D. oder bei Unfall. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus. |
Material- und Laborkosten | zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
- Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): je nach Besoldungsstufe zwischen 100€ – 750€ pro Jahr.
- Pensionäre und deren berücksichtigungsfähigen Ehegatten erhalten auf Antrag 80% Beihilfe, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15% des Einkommens beträgt und das monatliche Gesamteinkommen 1.940 € bei Verheirateten bzw. 1.680 € bei Ledigen nicht übersteigt.