Beihilfebemessungssätze
| Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% | 
| Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% | 
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% | 
| Versorgungsempfänger | 70% | 
| Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% | 
Für Ehepartner deren Einkünfte 9.744€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag gezahlt, der mindestens 41 € monatlich beträgt, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung um 20% (bei Zuschuss-Verzicht: keine Reduktion der Beihilfe).
Ambulante Behandlung
| Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). | 
| Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste. | 
| Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel. | 
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. | 
| Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. | 
| Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). | 
| Kuren | Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für maximal 23 Tage. Nur für aktive Bedienstete. | 
Krankenhausbehandlung
| Regelleistung | Ja. | 
| Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, bei Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. 12€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). | 
| Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja, bei o.g. Zuzahlung ebenfalls erstattungsfähig. | 
| Kürzungen | Beihilfegewährung zu Aufwendungen für Wahlleistungen nur gegen Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. Zuzüglich 12€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). | 
Zahnärztliche Behandlung
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im ö.D. oder bei Unfall. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. | 
| Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus. | 
| Material- und Laborkosten | zu 60% beihilfefähig. | 
Besonderheiten
- Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): je nach Besoldungsstufe zwischen 100€ – 750€ pro Jahr.
- Pensionäre und deren berücksichtigungsfähigen Ehegatten erhalten auf Antrag 80% Beihilfe, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15% des Einkommens beträgt und das monatliche Gesamteinkommen 1.940 € bei Verheirateten bzw. 1.680 € bei Ledigen nicht übersteigt.