Rheinland-Pfalz

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

Für Ehepartner deren Einkünfte 9.744€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag gezahlt, der mindestens 41 € monatlich beträgt, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung um 20% (bei Zuschuss-Verzicht: keine Reduktion der Beihilfe).

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Bundesbeihilfe-Liste.
Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete Arzneimittel.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).
Kuren Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für maximal 23 Tage. Nur für aktive Bedienstete.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, bei Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. 12€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja, bei o.g. Zuzahlung ebenfalls erstattungsfähig.
Kürzungen Beihilfegewährung zu Aufwendungen für Wahlleistungen nur gegen Einbehaltung von 26€ monatlich von der Besoldung. Zuzüglich 12€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung).

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im ö.D. oder bei Unfall. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
Material- und Laborkosten zu 60% beihilfefähig.

Besonderheiten

  • Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): je nach Besoldungsstufe zwischen 100€ – 750€ pro Jahr.
  • Pensionäre und deren berücksichtigungsfähigen Ehegatten erhalten auf Antrag 80% Beihilfe, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15% des Einkommens beträgt und das monatliche Gesamteinkommen 1.940 € bei Verheirateten bzw. 1.680 € bei Ledigen nicht übersteigt.