Nordrhein-Westfalen

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto), bezogen auf das letzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Ab 2023 wird dieser Betrag jährlich dynamisiert, entsprechend der Rentensteigerung West.  Wird ein Zuschuss zum PKV-Beitrag von mindestens 90€ monatlich (z.B. ein Arbeitgeberzuschuss bzw. Zuschuss der Rentenversicherung) gezahlt, mindert sich der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 10%.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste.
Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen Brillengestelle bis 70€, Gläser sowie Kontaktlinsen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).
Kuren Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 30€ täglich für maximal 23 Tage. Auch für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, abzüglich 15€ täglich (für max. 20 Tage pro Kalenderjahr).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 20 Tage pro Kalenderjahr).
Kürzungen Abzüglich 15€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer und 10€ pro Tag für die privatärztliche Behandlung für maximal 20 Tage je Kalenderjahr.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz bei Anwärtern beihilfefähig. Implantologische Leistungen bei gr. Kieferdefekten nach vorheriger Zusage. Beihilfefähig sind höchstens 10 Implantate (pauschal bis max. 1000€ je Implantat).
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 70% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): zwischen 150€ – 750€ pro Jahr, je nach Besoldungsstufe.