Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
Versorgungsempfänger | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto), bezogen auf das letzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Ab 2023 wird dieser Betrag jährlich dynamisiert, entsprechend der Rentensteigerung West. Wird ein Zuschuss zum PKV-Beitrag von mindestens 90€ monatlich (z.B. ein Arbeitgeberzuschuss bzw. Zuschuss der Rentenversicherung) gezahlt, mindert sich der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 10%.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste. |
Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. |
Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen | Brillengestelle bis 70€, Gläser sowie Kontaktlinsen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). |
Kuren | Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 30€ täglich für maximal 23 Tage. Auch für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, abzüglich 15€ täglich (für max. 20 Tage pro Kalenderjahr). |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 20 Tage pro Kalenderjahr). |
Kürzungen | Abzüglich 15€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer und 10€ pro Tag für die privatärztliche Behandlung für maximal 20 Tage je Kalenderjahr. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz bei Anwärtern beihilfefähig. Implantologische Leistungen bei gr. Kieferdefekten nach vorheriger Zusage. Beihilfefähig sind höchstens 10 Implantate (pauschal bis max. 1000€ je Implantat). |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 70% beihilfefähig. |
Besonderheiten
Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): zwischen 150€ – 750€ pro Jahr, je nach Besoldungsstufe.