Die LKH – Landeskrankenhilfe V.V.a.G hat einen neuen Beitragsentlastungstarif BEA eingeführt.
- Versicherbar sind sowohl Personen mit einer Krankheitskostenvollversicherung als auch mit einer Restkostenversicherung.
- Der gewünschte Entlastungsbeitrag kann in Schritten von jeweils 10€ gewählt werden.
- Für jede versicherte Person gilt: Der Entlastungsbeitrag darf höchstens 150% des monatlichen Gesamtbeitrags der Grundversicherung (Krankheitskostenvoll- und Restkostenversicherung) betragen.
Die Details finden Sie im KV-Lux unter: Gesellschafts.Info / Tarif.Aktuell.