BEA – Neuer Tarif bei der LKH

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Die LKH – Landeskrankenhilfe V.V.a.G hat einen neuen Beitragsentlastungstarif BEA eingeführt.

  • Versicherbar sind sowohl Personen mit einer Krankheitskostenvollversicherung als auch mit einer Restkostenversicherung.
  • Der gewünschte Entlastungsbeitrag kann in Schritten von jeweils 10€ gewählt werden.
  • Für jede versicherte Person gilt: Der Entlastungsbeitrag darf höchstens 150% des monatlichen Gesamtbeitrags der Grundversicherung (Krankheitskostenvoll- und Restkostenversicherung) betragen.

Die Details finden Sie im KV-Lux unter: Gesellschafts.Info / Tarif.Aktuell.