Versicherungspflichtgrenze steigt zum 1. Januar 2025 deutlich

Nach aktuellen Informationen wird die Versicherungspflichtgrenze zum Jahr 2025 voraussichtlich auf 73.800 € angehoben (von 69.300 € in 2024) angehoben werden. Dies ergibt sich aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Als letzte Instanz muss der Bundesrat der Änderung im November zustimmen. Erst dann steht die künftige Versicherungspflichtgrenze definitiv fest.

Damit verbunden wird auch die Beitragsbemessungsgrenze 2025 auf 5.512,50 € (von 5.175,00 € in 2024) im Monat ansteigen. Mit der Prognose des GKV-Spitzenverbandes, dass die Zusatzbeitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen ab 2025 durchschnittlich um etwa 0,6 Prozentpunkte höher liegen werden als bisher, wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 die 2,3 Prozent-Marke erreichen und zusammen mit dem Allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) den Beitragssatz für Gesetzlich Krankenversicherte auf 16,9 Prozent ansteigen lassen.

Diese Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung haben aber auch Auswirkungen auf Privatversicherte:

  • Anhebung des PKV-Arbeitgeberzuschusses: Werden die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wie oben genannt angehoben, steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss 2025 zur Privaten Krankenversicherung auf 465,81 € (von 421,76 € in 2024) pro Monat.
  • Auch der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegepflichtversicherung erhöht sich auf 93,71 € (von 87,98€ in 2024) pro Monat.
  • Anstieg der Höchstbeiträge in Basistarif, Standardtarif und Pflegeversicherung: Mit den derzeitigen Informationen wird der Höchstbeitrag im Basistarif 2025 bei etwa 930 € pro Monat und der Höchstbeitrag im Standardtarif 2025 bei etwa 805 € pro Monat liegen.
  • Der Höchstbeitrag zur Pflegepflichtversicherung wird durch die neue BBG 2025 auf 187,43 € pro Monat steigen.