Zahnzusatzversicherung

Der Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann von jedem Verbraucher durch eine Private Krankenzusatzversicherung ergänzt und damit verbessert werden, auch im Zahnbereich. Zahnzusatzversicherungen übernehmen zum Beispiel Kosten für professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays und Implantate oder auch Kieferorthopädie.

Damit Verbraucher genau den Schutz finden, der ihren Bedürfnissen entspricht, haben wir Zahnzusatzversicherungen in verschiedenen Leistungsklassen geratet. Wer einen umfänglicheren Schutz sucht, für den ist die Leistungsklasse „Professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung, Zahnersatz“ die richtige. Liegt der Fokus lediglich auf einem dieser drei Leistungsbereiche, sind unsere Einzel-Ratings „Professionelle Zahnreinigung“, „Zahnbehandlung“ und „Zahnersatz“ passend.

Für alle Eltern haben wir ein spezielles Rating „Kieferorthopädie für Kinder“ vorgenommen. Ausführliche Informationen, was bei Kieferorthopädie bei Kindern zu beachten ist, erhalten Sie in unserem PKV Vergleichsportal KV-Fux.

Die Darstellung der Produkt-Qualität erfolgt in Form eines Leistungsrating:
A B C
a-plus-plus herausragend b-plus-plus gut c-plus-plus befriedigend
a-plus ausgezeichnet b-plus c-plus
a sehr gut b c
Erstattungsbarometer


Professionelle Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung

Tarife, die Zahnarztkosten bis mindestens zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung übernehmen und für professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe) mindestens 50 Euro pro Jahr erstatten.
(ausführliche Informationen zu den Qualitätskriterien: Bewertungsrichtlinien).

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Zahnbehandlung

Zahnzusatzversicherung Zahnbehandlung

Tarife, die Kosten für Zahnbehandlungen übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nur teilweise oder gar nicht getragen werden.
Es werden nur Tarife berücksichtigt, die Leistungen für Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen erstatten.
Der Erstattungsprozentsatz für Inlays nach GKV-Leistung liegt bei mindestens 50%.
Zahnarztkosten werden bis mindestens zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung übernommen.
(ausführliche Informationen zu den Qualitätskriterien: Bewertungsrichtlinien).

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Zahnersatz

Zahnzusatzversicherung Zahnersatz

In dieser Leistungsklasse berücksichtigen wir nur Tarife, die Kosten für Zahnersatz übernehmen.
Für Inlays muss der Erstattungsprozentsatz nach GKV-Leistung bei mindestens 50% liegen, für Implantate bei mindestens 40%.
Außerdem übernehmen die Tarife augmentative Maßnahmen, also Maßnahmen zum Knochenaufbau.
Zahnarztkosten werden bis mindestens zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung übernommen.
In die Bewertung der Produktqualität fließt außerdem ein, ob vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen ist und ob es in den ersten Versicherungsjahren Summenbegrenzungen gibt.
(ausführliche Informationen zu den Qualitätskriterien: Bewertungsrichtlinien).

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Professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Zahnersatz

Zahnzusatzversicherung Professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Zahnersatz

Das Rating in dieser Leistungsklasse zeigt ausschließlich Tarife, die sowohl professionelle Zahnreinigung, als auch Zahnbehandlung und Zahnersatz enthalten.
Die Anforderungen entsprechen den oben aufgeführten Einzelratings.
(ausführliche Informationen zu den Qualitätskriterien: Bewertungsrichtlinien).

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Kieferorthopädie für Kinder

Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Kinder

Tarife, die für Kieferorthopädie bei Kindern (bis einschließlich 17 Jahre) 20% der ortsüblichen Kosten in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 bis 5 (KIG 3-5) erstatten (die GKV-Vorleistung beträgt 80%.)
Zahnarztkosten werden bis mindestens zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung übernommen.
Ausführliche Informationen, was bei Kieferorthopädie bei Kindern zu beachten ist, erhalten Sie in unserem PKV Vergleichsportal KV-Fux. (ausführliche Informationen zu den Qualitätskriterien: Bewertungsrichtlinien).

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