Die Inter hat neue Krankentagegeld-Tarife eingeführt. Die neuen Krankentagegeld-Tarife beinhalten:
- Anrechnung der Karenzzeit bei der gleichen Erkrankung
- Leistung bei Wiedereingliederung (Teilarbeitsunfähigkeit)
- Leistung bei Erkrankung des Kindes (sofern das Kind (auch) bei der INTER KV-vollversichert ist)
- Leistung bei Kur- und Sanatoriumsbehandlung
- Leistung bei Reha- oder Entwöhnungsmaßnahmen
- Optionsrechte in allen Tarifen
- besondere Optionsrechte für Mediziner bei Statuswechsel
- erweiterter Geltungsbereich
- Verzicht auf Wartezeiten
- Verzicht auf das ordentliches Kündigungsrecht
- Einfache Einkommensdefinition
Tarif für Angestellte (Tarif KTA)
Die Zahl nach der Tarifbezeichnung gibt die Karenzzeit in Wochen an. Die Leistungsauszahlung beginnt dann am ersten Tag nach Ablauf der Karenzzeit (Bsp.: KTA 6 – 6 Wochen Karenzzeit – am 43. Tag beginnt die Leistungspflicht).
– KTA 6
– KTA 9
– KTA 13
– KTA 26
– KTA 39
– KTA 52
– KTA 78
Tarif für angestellte Mediziner (Tarif KTMA)
Wie bei den Tarifen für angestellten Nicht-Mediziner gibt die Zahl nach der Tarifbezeichnung die Karenzzeit in Wochen an.
– KTMA 6
– KTMA 9
– KTMA 12
– KTMA 15
– KTMA 18
– KTMA 26
– KTMA 39
– KTMA 52
Tarif für niedergelassene Mediziner (Tarif KTMN)
Hier gibt die Zahl nach der Tarifbezeichnung die Karenzzeit in Tagen an.
– KTMN 3
– KTMN 7
– KTMN 14
– KTMN 28
– KTMN 42
– KTMN 91
– KTMN 182
– KTMN 365
Tarif für Selbstständige (Tarif KTS)
Wie bei den Tarifen für niedergelassene Mediziner gibt die Zahl nach der Tarifbezeichnung die Karenzzeit in Tagen an.
– KTS 3
– KTS 7
– KTS 14
– KTS 28
– KTS 42
– KTS 91
– KTS 182
– KTS 365
Weiterhin verkaufsoffen bleiben die TFN-Tarife. Alle weiteren KTG-Tarife (TAN, TMA, TMN und TSN), wurden geschlossen.
Die Details finden Sie bei uns im KV-Lux unter: Gesellschafts.Info / Tarif.Aktuell.