Der Debeka Krankenversicherungsverein a. G. hat für 2025 folgende BRE beschlossen:
In den Bisex-Tarifen:
- 2 durchschnittliche Monatsbeiträge
für die Haupttarife P/Z, PW/Z, PN, PNW, PNS, PNWS, PNmed, BSB und BSS
In den Unisex-Tarifen:
- 2 durchschnittliche Monatsbeiträge
für die Tarife B, WL, N, NW, N-SB, NW-SB, Nmed und HS
Beihilfeberechtigte in Ausbildungstarifen erhalten folgende erfolgsabhängige BRE:
In den Bisex-Tarifen:
- 6 durchschnittliche Monatsbeiträge
für die Ausbildungstarife P/ZA, PW/ZA, BSBA, BE-A*, BE1-A und BE2-A*
*Stufen S1 und S2
In den Unisex-Tarifen:
- 6 durchschnittliche Monatsbeiträge
für die Ausbildungstarifen BA, WLA, BCA und BGA sowie
für den Beamtenanwärtertarif B-Easy.
Maßgeblich für die BRE-Ermittlung ist der durchschnittliche Monatsbeitrag.
Ausnahmen: der gesetzliche Beitragszuschlag, sonstige Optionszuschläge nach den Tarifen PNW, PNWS, PNmed und BSS, Beitragszuschläge aufgrund ggf. anfallender Versicherungssteuer im EU-Ausland.