Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
Versorgungsempfänger | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 18.000€ (brutto) bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Die Höchstbeträge für Heilpraktiker sind direkt in der Beihilfeverordnung geregelt und liegen deutlich über den Mindestbeträgen der GebüH. |
Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. |
Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
Sehhilfen, LASIK | Brillengestelle bis 60€, Gläser sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). |
Kuren | Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für maximal 21 Tage. |
Belastungsgrenze für Eigenanteile | 1% des Einkommens. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Nein. |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Nein. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bei medizinischer Notwendigkeit ohne Begrenzung. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): zwischen 20€ – 560€ pro Jahr, je nach Besoldungsstufe.