Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
Versorgungsempfänger / dessen Ehepartner / Witwe | 60% / 65% / 70% |
+ 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 65% / 70% / 75% |
+ 2 berücksichtigungsfähige Angehörige | 70% / 75% / 80% |
+ 3 berücksichtigungsfähige Angehörige | 75% / 80% / 85% |
+ 4 oder mehr berücksichtigungsfähige Angehörige | 80% |
Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 12.000€ (brutto) bezogen auf das letzte Kalenderjahr überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines Beschäftigungsverhältnisses ein Zuschuss (vom Arbeitgeber oder Rentenversicherung) von mindestens 41€ gewährt, reduziert sich der Beihilfebemessungssatz für die betroffene Person um 10%. Für Versorgungsempfänger (Pensionäre) erhöht sich der bis dahin gültige Bemessungssatz um 10%.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Nein. |
Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 6€ Zuzahlung je Mittel. |
Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. bei Erwachsenen nur bei bestimmten Erkrankungen. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). |
Kuren | Alle 4 Jahre Kurleistungen für Vater-/Mutter-Kind-Kuren; Zuschuss für Unterbringung bis max.16€ täglich für höchstens 23 Tage. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Nein |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Nein. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Zahnbehandlung und Zahnersatz im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer, ansonsten sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
- Kostendämpfungspauschale: 100€ pro Jahr ab 50%-Beihilfe, 80€ ab 60%-Beihilfe sowie 70€ ab 70%-Beihilfe.
- Alternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den GKV-Beiträgen oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft.