Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
Versorgungsempfänger | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
**Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abzüglich 6€ Zuzahlung je Rechnung. |
Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß bayrischer Beihilfeverordnungs-Liste. |
Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete apothekenpflichtige Arznei- und Verbandmittel. 3€ Zuzahlung je Mittel. |
Hilfsmittel | Erstattung nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen für Kinder und Erwachsene bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Bei erstmaligem Bezug ist dabei eine ärztliche Verordnung notwendig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). |
Kuren | Alle 3 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 26€ täglich für maximal 21 Tage. Auch für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, abzüglich 7,50€ täglich (für max. 30 Tage pro Kalenderjahr). |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja, abzüglich 25€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung). |
Kürzungen | Abzüglich 7,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer für maximal 30 Tage je Kalenderjahr und 25€ pro Tag für die privatärztliche Behandlung ohne zeitliche Begrenzung. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). 6€ Zuzahlung je Rechnung. Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen ohne Begrenzung, ansonsten 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
Kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare.