Vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 wird ein befristeter Corona-Zuschlag in der privaten Pflegepflichtversicherung erhoben. Und zwar grundsätzlich von allen in der PPV beitragspflichtigen Personen. Ausgenommen sind hier beispielsweise Hilfebedürftige und Arbeitslose mit Anspruch auf ALG I sowie Personen mit einer kleinen Anwartschaft in der PPV. Beitragsfrei versicherte Personen wie z.B. Kinder zahlen ebenfalls keinen Corona-Zuschlag.
Die Höhe des Corona-Zuschlags beträgt pauschal:
- 3,40 Euro monatlich im Tarif PVN
- 7,30 Euro monatlich im Tarif PVB
Hinweis zu Tarif PVB:
Das Gesetz schreibt die Kostenverteilung nach der Anzahl der Empfänger von Pflegeleistungen vor. Diese ist in der Tarifstufe PVB größer als im PVN. Dies führt zu einem insgesamt höheren Corona-Zuschlag für die Versicherten in der Tarifstufe PVB. Zudem beteiligen sich die Träger der Beihilfe (Bund, Ländern und Kommunen) nicht an den Kosten des Corona-Rettungsschirms. Folglich hat auch dies Auswirkungen auf die Höhe des Zuschlags.
Die betragliche Höhe des Corona-Zuschlags wurde zentral vom PKV-Verband ermittelt. Nach den uns vorliegenden Informationen werden alle Privaten Krankenversicherer diesen Beitrag erheben und an Kunden weitergeben. Somit entsteht kein Nachteil im Quervergleich zu anderen Unternehmen.
Übrigens: Der Corona-Zuschlag ist im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses berücksichtigungsfähig.